Zahnarztpraxis Markus Stolz

Seit über 20 Jahren für Sie in Jever

Notdienstkalender

JETZT NEU !

DSC 0125 bea IN NUR EINER SITZUNG ZUM ZAHNERSATZ!

 

 

 

WEITERE INFORMATIONEN HIER

Wozu soll ich ein Bonusheft führen?


Das Bonusheft dient der gesetzlichen Krankenversicherung als Nachweis, dass Sie regelmäßig die Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse durch Zuschüsse zum Zahnersatz belohnt, sollte dieser einmal notwendig werden.

Egal ob es sich dabei um Brücken, Kronen oder herausnehmbare Prothesen handelt.

Wenn Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 %.
Über einen Zeitraum von 10 Jahren wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.

Bei Erwachsenen ab 18 Jahren reicht 1 Stempel im Jahr. Experten empfehlen jedoch einen mindestens zweimal jährlichen Rhythmus der Kontrolluntersuchungen.

Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sind 2 Stempel pro Jahr nötig, um den Bonus zu erhalten.


· Information zum Ersttermin ·

· Wozu soll ich ein Bonusheft führen? ·

· Kontrolluntersuchung - Wie oft? ·

· Mit wieviel Wartezeit muss ich rechnen? ·

· Prophylaxe - Wie oft im Jahr? ·

· Vollnarkose - Wann zahlt die Krankenkasse? ·

· Wurzelkanalbehandlung - Wann zahlt die Kasse? ·

Sprechzeiten: Montags - Freitags 8.00 - 12.00Uhr | Montags & Donnerstags 14.30 - 18.00 Uhr | Dienstags 15.00 - 19.00 Uhr | und nach Vereinbarung

 

Zahnarztpraxis Stolz · Schlachtstraße 12 · 26441 Jever · Telefon: 04461·913233 · Fax: 913280 · Mail: za.stolz@t-online.de

Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.