Zahnarztpraxis Markus Stolz

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Vollnarkose - wann zahlt die Krankenkasse?


Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:

» Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können.

» Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen.

» Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können.

» Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen.

» Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann.


· Information zum Ersttermin ·

· Wozu soll ich ein Bonusheft führen? ·

· Kontrolluntersuchung - Wie oft? ·

· Mit wieviel Wartezeit muss ich rechnen? ·

· Prophylaxe - Wie oft im Jahr? ·

· Vollnarkose - Wann zahlt die Krankenkasse? ·

· Wurzelkanalbehandlung - Wann zahlt die Kasse? ·

Sprechzeiten: Montags - Freitags 8.00 - 12.00Uhr | Montags & Donnerstags 14.30 - 18.00 Uhr | Dienstags 15.00 - 19.00 Uhr | und nach Vereinbarung

 

Zahnarztpraxis Stolz · Schlachtstraße 12 · 26441 Jever · Telefon: 04461·913233 · Fax: 913280 · Mail: za.stolz@t-online.de

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